
Sondermüll-Entsorgung
Unter Sondermüll versteht man Abfall, der gefährliche Stoffe enthält, Farben, Lacke, Lösemittel und ölhaltige Betriebsmittel, Emulsionen und viele mehr. Diese bedürfen einer besonderen Behandlung bei der Entsorgung, da durch unsachgemäßen Umgang erhebliche Umweltbelastungen auftreten können.
Mit einer speziellen Behälter-Logistik sammeln und transportieren wir umweltschädliche und problematische Abfallstoffe und führen diese nach gesetzlicher Vorschrift dem jeweiligen Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren zu. Unser Know-How und unsere technische Ausstattung garantieren eine optimale Entsorgung Ihres Sondermülls.
Gefahrgut-Transporte
Auch für sensible Gefahrgut-Transporte steht Ihnen bei uns eine spezielle Behälter- und Fahrzeuglogistik zur Verfügung. Unsere auf Sondermüll spezialisierten Mitarbeiter kennen sich bestens in der Gefahrgutverordnung aus und beraten Sie sicher im Umgang mit Lagerung und Abtransport Ihres Sondermülls.
Unser Experte Herr Lechner ist gerne für Sie da, wenn Sie Fragen zum Thema Sondermüll haben, eine ausführliche Beratung wünschen oder einen Termin vereinbaren möchten.
Sie erreichen sie über unser Experten-Telefon:

Unser Service für Sie
Wir betreuen Ihre Großbaustelle, wir beraten Ihren Handwerksbetrieb, wir sind Partner von Industrieunternehmen. Darüber hinaus sind wir Experten für Ihren Sondermüll und stellen Ihnen Container für Entrümpelungen zur Verfügung. Wir sind auf Ihre Wünsche bestens vorbereitet, weil wir alles bei uns gebündelt haben: Personal, Wissen und Erfahrung einerseits, Fuhrpark, Container und Maschinen andererseits.
- Moderner Fuhrpark
- Kundenspezifische Behälterlogistik
- Kostenlose telefonische Beratung

Zertifizierung
Als qualifizierter Entsorgungs-Fachbetrieb für Sondermüll sind wir zertifiziert gemäß § 56 KrW-AbfG.
Mit einer kundenorientierten Behälter- und Fahrzeuglogistik, unserer Fachkompetenz und geschulten Mitarbeitern setzen wir alles daran, Sie mit unseren Leistungen zufrieden zu stellen.
Durch einen Klick können Sie unser Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW-AbfG“ herunterladen.
