Vom Smartphone bis zum Kühlschrank – wir sind rundum von elektronischen Geräten umgeben. Aber was passiert eigentlich, wenn diese Geräte nicht mehr funktionieren oder wir den Elektroschrott entsorgen müssen? In diesem Blog-Beitrag werden wir erklären, was das aktuell geltende Elektrogesetz ist und was Gewerbetreibende sowie Privathaushalte beachten müssen, wenn es um die Entsorgung von Elektroschrott geht.

Berg aus Elektromüll wie Waschmaschinen, alte Stereoanlagen usw.

In Deutschland entsteht jedes Jahr pro Person rund 20 Kilogramm Elektroschrott. Doch nur knapp 45 Prozent davon finden ihren Weg zurück zum Händler oder Wertstoffhof, wo der Elektroschrott fachgerecht entsorgt wird. Genau hier kommt das Elektrogesetz ins Spiel.

Das Elektrogesetz in Deutschland

Das Elektrogesetz, auch bekannt als Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), ist ein Gesetz in Deutschland, das die Sammlung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten regelt. Das Gesetz trat erstmalig 2005 in Kraft und wurde 2015 (ElektroG2) und 2022 (ElektroG3) novelliert, um den Herausforderungen im Umgang mit wachsendem Elektroschrott gerecht zu werden.

Ziel des Gesetzes: Sammelquote anheben auf 65 Prozent

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Sammelquote von Elektroaltgeräten auf 65 Prozent zu erhöhen. Dies bezieht sich auf das Gesamtgewicht aller Elektrogeräte, die in den letzten drei Jahren in Deutschland verkauft wurden – sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen. Derzeit liegt die Sammelquote bei knapp 45 Prozent, während die Rücknahmequote des Einzelhandels laut der Deutschen Umwelthilfe nur bei rund zehn Prozent liegt.

Warum sollten Sie Elektroschrott richtig entsorgen?

Wenn Sie Elektroschrott über den Hausmüll entsorgen, können Giftstoffe wie Blei oder Quecksilber in die Umwelt gelangen. Zudem gehen wertvolle Edelmetalle wie Kupfer, Platin oder Palladium sowie Rohstoffe wie Cobalt verloren, die nur begrenzt zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass diese Materialien oft unter unmenschlichen Bedingungen in Entwicklungsländern abgebaut werden. Durch die korrekte Entsorgung von Elektroschrot tun Sie also in mehrfacher Hinsicht Gutes.

Für Unternehmen: Was Hersteller beachten müssen

  • Registrierungspflicht: Elektro- und Elektronikgeräte, die in Deutschland hergestellt, vertrieben oder importieren werden, müssen beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert werden. Diese Registrierung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Entsorgung und Verwertung der Altgeräte beim Hersteller ordnungsgemäß erfolgt.
  • Leicht ausbaubare Batterien und Akkus: Hersteller müssen Geräte so gestalten, dass Verbraucher oder Techniker Batterien und Akkus problemlos und ohne Spezialwerkzeuge ausbauen können.
  • Kennzeichnungspflicht: Elektrogeräte müssen mit einem speziellen Symbol gekennzeichnet sein, das darauf hinweist, dass sie nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Hersteller sind verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihnen verkauften oder bereitgestellten Geräte diese Kennzeichnung tragen.
  • Rücknahmepflicht: Hersteller müssen Elektrogeräte, die sie vertreiben, zurücknehmen, wenn sie von Privatkunden retourniert werden.
  • Dokumentationspflicht: Auch müssen sie genaue Aufzeichnungen über die Menge der verkauften und zurückgenommenen Elektrogeräte führen. Diese Dokumentation dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.
  • Informationspflicht: Zu guter Letzt haben sie die Verpflichtung, ihre Kunden über eine ordnungsgemäße Entsorgung ihrer Elektrogeräte zu informieren. Durch Infos auf der Website, in Verkaufsstellen oder auf den Geräten selbst.

Für Privathaushalte: Was Sie beachten müssen

Auch Privathaushalte haben Verantwortung bei der Entsorgung von Elektroschrott. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Sammelstellen nutzen: Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen bringen Sie sie bitte zu speziellen Sammelstellen wie im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zum Beispiel zur WGV Quarzbichl, oder zu den Wertstoffhöfen in Wolfratshausen oder Geretsried.
  • Aufpassen bei untypischem Elektroschrott: Auch klingende Glückwunsch¬karten, blinkende Turnschuhe und batteriebetriebene Spielzeuge müssen Sie gesondert entsorgen. Bitte nicht in die Abfalltonne werfen, sondern am Wertstoffhof in die Elektroklein¬geräte-Tonne geben.
  • Abholung im Rahmen der Sperrmüllregelung: im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen können Sie beispielsweise sperrigen Elektroschrottt abholen lassen. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an die WGV Quarzbichl. Sollten Sie in einem anderen Landkreis wohnen, informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde.
  • Händler-Rücknahmepflicht nutzen: Achten Sie beim Kauf neuer Geräte darauf, dass der Händler bereit ist, Ihr altes Gerät zurückzunehmen. Supermärkte und Discounter müssen Altgeräte zurücknehmen, sofern sie Elektrogeräte mehrmals im Jahr verkaufen und über eine Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen.
  • 1:1-Regel: Die Regel bedeutet, dass Sie beim Kauf eines neuen Geräts desselben Typs ein altes Gerät abgeben dürfen.
  • 0:1-Regel: Gilt bei Elektrokleingeräten und besagt, dass auch ohne Neukauf bis zu drei alte Kleingeräte abgegeben werden können
  • Auch bei Online-Händler kostenfreie Rücknahmen erwirken: Online-Händler müssen Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen und sogar bei den Ihnen abholen. Sie werden bereits beim Kaufvertragsabschluss darüber informiert.
  • Reparieren statt wegschmeißen: Am besten ist natürlich, wenn Sie Elektroschrott vermeiden können, indem Sie Geräte reparieren lassen, anstatt sie sofort zu ersetzen. Auch gebrauchte Elektrogeräte zu kaufen, kann eine nachhaltige und günstige Option sein.

Unser Appell: Entsorgung von Elektroschrott bitte ernst nehmen!

Wir haben sie sehr begrüßt, die Novelle des Elektrogesetzes (ElektroG3) im vergangenen Jahr. Denn sie ist ein wichtiger Schritt in Richtung umweltfreundlichere Elektrogeräteentsorgung. Durch die bessere Rücknahme und Entsorgung von Elektroschrott können wir wertvolle Ressourcen schonen und die Umwelt schützen.

Daher unsere große Bitte: Achten Sie darauf, Ihre alten Elektrogeräte korrekt zu entsorgen, um den Elektroschrott in den Wertstoffkreislauf zurückzuführen.